Sitz: 04720 Döbeln
(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO).
(2) Zweck des Vereins ist es, ein regionales Zentrum mit kulturellem Charakter zur Förderung von Kunst und Kultur sowie Bildung, insbesondere in den Bereichen kulturellen Veranstaltungen im Sinne des § 52 Absatz 2 Nr. 5 AO
(5) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Organisation von kulturellen Veranstaltungen.
(1) Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(2) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Keine Person darf durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen oder durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, begünstigt werden.
(3) Die Vereinsämter werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt.
(4) Weitere Einzelheiten regelt die Finanzordnung des Vereins, die von der Mitgliederversammlung erlassen und geändert wird.